Der Verein
Viez e.V. ist aus einer privaten Initiative einer Gruppe von Freunden und Bekannten heraus entstanden. Wir haben Viez e.V. im Sommer 2016 gegründet, als wir erfahren haben, dass beide Kinder von guten Freunden die Diagnose „Friedreich Ataxie“ erhalten haben – ein Schock für alle Beteiligten. Aber Nichtstun ist keine Lösung.
Mit Viez e.V. wollten wir ein Zeichen setzen, dass wir die Familie mit dem Problem nicht alleine lassen und haben uns zum Ziel gesetzt, Menschen, die an neurodegenerativen Erkrankungen – wie der „Friedreich-Ataxie“ – leiden, und ihren Angehörigen zu helfen.
Wir finanzieren z.B. Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und / oder die die Lebensqualität der betroffenen Person erhöhen sollen. Daneben unterstützen wir mit teils hohen Beträgen Studien und die Grundlagenforschung, damit Therapien gegen Seltene Erkrankungen gefunden werden können, die oftmals noch nicht heilbar sind.
Das Wort „Viez“ stammt übrigens aus dem Plattdeutschen und bedeutet „Vize“ oder „Stellvertreter“. Wir möchten mit diesem Namen unsere Solidarität mit den Betroffenen und deren Angehörigen ausdrücken. Ihr seid nicht allein!
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie unseren Verein unterstützen könnten – entweder mit einer einmaligen Spende, gerne aber auch als reguläre Vereinsmitglieder.
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![]() Dirk-Oliver Heckmann Vorsitzender |
![]() Sören Baretschneider stv. Vorsitzender |
![]() Nanna Kettler Schatzmeisterin |
Viez e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist wegen
- der Förderung von Wissenschaft und Forschung
- der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln/Altstadt, Steuernummer 214/5867/1909 vom 15.08.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit.
Viez e. V. ist auf dieser Grundlage berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die für die genannten Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.